Gert Scobel im Interview: Die unantastbare Würde des Menschen

Die unantastbare Würde des Menschen – der assistierte Suizid als politischer Streitfall

Herr Scobel, das Thema der aktuellen Hammelsprung-Ausgabe lautet „Politik und Emotionen“. Ein emotional aufgeladenes Thema, das die Medien bereits seit einiger Zeit beherrscht, ist die Beihilfe zur Selbsttötung. Ihre Sendung vom sechsten November thematisierte hierzu passend den Suizid im Alter. Ein Aspekt dieser Diskussion ist die Betrachtung der Würde des Menschen. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Aber wie genau definiert sich Menschenwürde? Ist Würde die völlige Selbstbestimmung bis hin zur Entscheidung der Herbeiführung des eigenen Todes? Oder bedeutet Würde das Leben als Geschenk zu sehen und den Tod in der Konsequenz als nicht in der eigenen Macht liegendes Ereignis zu betrachten?

Das Problem ist, dass wir im Grundgesetz eine sehr gute Definition haben, die politisch sehr brauchbar ist, da sie alle Versuche jemanden so zu behandeln als hätte er oder sie keine Würde in sich bestraft und juristisch belangt. Also ist diese Definition im negativen Sinne als Ausschlusskriterium sehr brauchbar. Positiv hilft uns die politische oder auch die juristische Definition erst einmal nicht weiter, weil man Würde in beide Richtungen deuten kann, wie es in der aktuellen Debatte tatsächlich auch gemacht wird. Die eine Seite, die von einem religiösen Begriff ausgeht, meint, Würde bedeutet meinem Auftrag als Geschöpf nachzukommen und nicht Hand an mich selbst anzulegen. Dies wäre also gegen meine eigentliche Würde als Mensch. Die andere Seite, vorzugsweise, aber nicht notgedrungen Menschen mit einer atheistischen Position, sehen das völlig anders. Also hilft uns Politik in dem Kontext überhaupt nicht. Meine Vermutung ist, dass uns auch die Philosophie nur bedingt helfen kann, weil sie uns zwar eine abstrakte und gute Analyse des Begriffs liefern kann, aber was Würde jeweils bedeutet kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. Ich komme nicht umhin, mir jeden Fall, in dem es um Sterben in Würde geht, tatsächlich genau anzuschauen. Ich fürchte, es gibt keine allgemeine Definition dessen, was Würde ist. Wahrscheinlich könnten wir uns bei Grenzfällen einigen, also wenn zum Beispiel ein wirklich leidender Mensch mit Gewalt und gegen seinen Willen am Leben gehalten wird. Ich denke, das kann man noch weiter konstruieren, beispielsweise, wenn diese Person auch noch eine Patientenverfügung hat, gegen die verstoßen wird. In dem Fall wäre es der Würde entsprechender einem solchen Menschen beim Sterben zu helfen. Es gibt andere Fälle, bei denen wir uns möglicherweise nicht einigen können.

Daran anknüpfend: Wenn ich als Individuum in einer solchen Situation und nicht mehr in der Lage bin, die gewünschte Selbsttötung durchzuführen. Wäre das nicht eine Verletzung meiner Würde als Mensch, wenn man mich gegen meinen Willen am Leben erhält?

Ja, das kann man so sehen – und ich persönlich würde es auch so sehen. Man kann es aber auch so betrachten, dass ein Arzt, der mir bei der Umsetzung der Tötung, die ich nicht mehr selbst vollziehen kann assistiert, gegen die jeweilige Landesverordnung und damit gegen geltendes Recht handelt. Es hat diese Prozesse zwar noch nicht gegeben, aber einige Landesärztekammern könnten mit ihren Verordnungen Ärzte, die dem Suizid assistieren, ausschließen, indem Sie Ihnen die Approbation entziehen. Dann findet derjenige in der jeweiligen Region als Arzt keine Arbeit mehr. Da hilft es dann relativ wenig, wenn man weiß, dass die Würde des Menschen geachtet wurde, im Anschluss jedoch der Job weg ist. Das ist zwar noch nicht passiert, wahrscheinlich aus gutem Grund, aber es könnte passieren. Dies bedeutet, dass es keine klare politische und juristische Regelung gibt und eine solche Regelung gefunden werden muss. Wenn Sie mich persönlich fragen: Wenn der Patient bei klarem Bewusstsein noch hat sagen können, dass er unbedingt und unter allen Umständen sterben will und wenn auch die Bedingung, dass eine Zeit lang gewartet wurde, bis der assistierte Suizid ausgeführt wird ebenfalls erfüllt ist spricht eigentlich alles dafür, diesem Menschen tatsächlich zu helfen, was in diesem Fall den assistierten Suizid bedeutet.

Es gibt neuere Überlegungen, das Problem der unklaren Gesetzeslage dahingehend zu lösen, todkranken Patienten, die nicht mehr in der Lage sind die Selbsttötung durchzuführen, eine Apparatur vorzusetzen, die mit Augenkontakt bedient werden kann und durch einen Mechanismus die tödliche Medikation verabreicht. Kritiker merken an, dass so eine Vereinfachung der Selbsttötung herbeigeführt werden kann. Denken Sie, dass es einen Unterschied darstellt, ob sich der Patient die Medikation selbst zuführt oder diese durch einen Augenkontakt ausgelöst werden kann?

Ein klassisches Beispiel in der Philosophiegeschichte ist der Selbstmord von Sokrates. Sokrates hat den Giftbecher vor sich stehen, den man vereinfacht als Apparatur betrachten kann, die im Grunde genommen nur aus einem Becher besteht, der mechanisch mit der Hand bewegt werden muss. Die nächste Abstraktionsstufe besteht darin den Becher, der in irgendeiner Form, beispielsweise über einen Schlauch, zugeführt wird, auf einen Knopfdruck zu bedienen. Der nächste Schritt könnte sein, dass der Becher zugeführt aber kein Knopf gedrückt wird, sondern visuell durch eyetracking eine Zahlenkombination eingegeben werden muss. Der nächste Schritt wäre dann eine einzige Taste anzuschauen um alles in Gang zu bringen. Die Frage ist, ob es zwischen dem Anfang, also Sokrates mit dem Becher und meinem Augenkontakt am Ende, mit dessen Hilfe ein Mechanismus bedient wird, ein qualitativer Unterschied besteht. Den sehe ich nicht – unter der Voraussetzung, dass der handelnde Mensch in jedem dieser Fälle frei, selbstbestimmt und ohne Druck handelt. Wenn dies bejaht werden kann, finde ich das völlig in Ordnung. Ich sehe in dem Fall keinen qualitativen Unterschied zu jemandem, der sich selbst den Becher nimmt und trinkt.

Sie haben in der ersten Antwort bereits angesprochen, dass das Thema des assistierten Suizids politisch sehr schwierig zu lösen ist, vor allem weil die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland per se nicht strafbar ist. Jedoch zögern viele Ärzte und möchten sich zu diesem Thema nicht äußern, obwohl viele von ihnen die Beihilfe durchführen. Es wäre für die Ärzte eine große Erleichterung, wenn man sie auf juristischer Grundlage in ganz bestimmten Fällen entlasten würde. Was sind Ihrer Meinung nach die Hauptfaktoren, die eine politische Lösung des Problems so schwer machen?

Ich denke, dass eine sehr komplexe Gemengelage von verschiedenen Motiven und Gründen herrscht. Ich glaube, dass ein Haupthinderungsgrund in der Debatte die Emotionen sind. Das lässt sich dadurch erklären, weil jeder von uns wahrscheinlich Fälle kennt, sprich Eltern, Großeltern, Freunde oder Bekannte, die einem nahe gehen. Je nachdem in welcher Beziehung man zu diesem Menschen steht, möchte man nicht, dass dieser stirbt, was einen Hinderungsgrund darstellt zu akzeptieren, dass sich ein Mensch selbst dafür entschieden hat und auch entschlossen ist zu sterben. Da spielen starke emotionale Momente eine Rolle. Der zweite Grund ist, dass es unsere eigene Konstruktion von Sinn massiv infrage stellt, wenn jemand nach reiflicher Überlegung und bei klarem Verstand und nach Prüfung aller Sachverhalte sagt, dass er sterben will, weil er im Weiterleben, trotz palliativer Behandlung, keinen Sinn mehr sieht. Das Gros der Menschen sieht aber offensichtlich einen Sinn und muss sich dann fragen welcher das ist. Das stellt uns wiederum emotional infrage. Der dritte Grund ist, dass natürlich die Kirchen in der Diskussion im Hintergrund eine unglaubliche Rolle spielen. Dieses politische Thema erinnert uns daran, dass wir in Deutschland nicht wirklich eine Trennung von Kirche und Staat praktizieren. Indirekt und sehr versteckt spielt bei der Diskussion um dieses Thema ein ganz anderes eine Rolle: nämlich Laizismus in Deutschland. Der vierte Grund, der sicherlich auch eine Rolle spielt, ist unsere Vergangenheit im Nationalsozialismus. Damals wurde kollektiv der Tötung einer bestimmten definierten Gruppe von Menschen zugestimmt. Natürlich gab es viele Menschen, die dagegen waren, aber der Großteil der deutschen Bevölkerung hat zugestimmt. Sicher herrschte damals keine Demokratie. Die Art und Weise, wie während der NS-Herrschaft Gesetze zustande kamen lässt sich mit der heutigen nicht vergleichen. Aber trotzdem zeigt es, dass es in einer Gesellschaft Mechanismen geben kann, die zu einem solchen Druck führen, dass so etwas wie Euthanasie kollektiv möglich wird. In einer Sendung von Frank Plasberg zum Thema Sterben trat ein holländischer Journalist auf, der argumentierte, er sei sehr erschrocken über die Entwicklung in Holland. Dort ist aktive Sterbehilfe legal, sodass mittlerweile ein gewisser Druck auf die Menschen ausgeübt werde, wenn sie weiter leben wollen und kosten. Was mich zum fünften Punkt bringt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Krankenkassen in der Zukunft bestimmte Behandlungen nicht mehr zahlen und der Patient dann möglicherweise mit dem Bestätigungsschreiben der Krankenkasse, dass sie nicht mehr weiter zahlen wird der unverbindliche Hinweis kommt, dass es doch eine sehr preiswerte und vor allem schmerzfreie Weisen gibt, aus dem Leben zu scheiden, nämlich indem man sich selber tötet. Und schon ist der Druck da! Das sind jetzt nur ein paar Gründe, die im Hintergrund mitspielen und es wahnsinnig schwer machen, einen politischen Kompromiss in einem emotional sehr aufgewühlten Kontext zu finden.

Herr Scobel, vielen Dank für das Gespräch.