Riester, Rürup, Nahles

Riester, Rürup, Nahles – Ist die Rente noch sicher?

Zweifelhafter Ruhm wurde Norbert Blüm mit seinem im Bundestagswahlkampf 1986 plakatierten und 1997 wiederholten Satz: „Die Rente ist sicher“ zuteil, welcher damals wie heute die Frage aufwirft, ob die Rente wirklich sicher ist. Kaum ein Thema wurde so häufig und intensiv diskutiert, kaum ein Thema beschäftigt die Deutschen so sehr, wie die Frage, ob die Rentenzahlungen im Alter ausreichen werden. In den beinahe letzten beiden Jahrzehnten folgten mehrere Reformen, um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken und die Rente auf sichere Säulen zu stellen.

Zurückgehend auf Otto von Bismarck und das Jahr 1889 ist die deutsche Rentenversicherung eines der ältesten Systeme dieser Art weltweit und auch heute noch ist die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Diese basiert auf dem Umlageverfahren, das heißt, Beiträge, die in einem Jahr eingezahlt werden, kommen den aktuellen Rentnern zugute. Die Tragfähigkeit dieses Modells wird aufgrund der alternden Bevölkerung aktuell stark angezweifelt, sodass, wie in anderen Ländern üblich, verstärkt auf die private und betriebliche Altersvorsorge gesetzt wird. So warb die Riester-Rente, eingeführt im Jahr 2002, mit staatlichen Zuschüssen und Steuervergünstigungen für ausgewiesene Produkte zur privaten Vorsorge. Die Rürup-Rente hingegen sollte die Versorgung von Selbstständigen sicherstellen.

Zwei Reformen, benannt nach den maßgeblich verantwortlichen Reformern Walter Riester und Bert Rürup, setzten auf eine stärkere kapitalfundierte Altersvorsorge, bei der die Beiträge der Einzahler am Kapitalmarkt investiert werden, wodurch höhere Erträge als bei einer Umlagefinanzierung erzielt werden sollten. Die Betriebsrente, bei der Arbeitgeber Einzahlungen für Arbeitnehmer vornehmen können, welche später als Betriebsrente ausgezahlt werden, sind zwar in der Regel auch kapitalgedeckte Systeme, große Reformen zur Stärkung selbiger blieben allerdings aus. Diese wären aber mehr als überfällig gewesen, weil die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber wenig attraktiv war. Dies lag insbesondere an den sogenannten Leistungsgarantien. Zahlte ein Arbeitgeber beispielsweise für seine Arbeitnehmer in eine Unterstützungskasse ein, aus welcher die Arbeitnehmer später Rentenzahlungen erhalten, dann musste der Arbeitgeber diese Rentenauszahlungen garantieren. Sollte die Unterstützungskasse nicht in der Lage sein, die Rentenauszahlungen fortzuführen, musste der Arbeitgeber den Fehlbetrag selbst bezahlen. Dies stellte Unternehmen vor ein hohes Risiko, was die betriebliche Altersvorsorge unattraktiv machte. Diese Garantien schreckten zwar nicht alle Unternehmen ab, führten aber zu einer Ablehnung jedwedes Risikos in der Anlage. Der starke Vorteil der kapitalgedeckten Vorsorge, nämlich das Erzielen von hohen Renditen am Kapitalmarkt, blieb also aus, da das Kapital überwiegend in sichere Anlagen, wie beispielsweise Anleihen investiert wurde, was die Renditen schmälerte. Geringe Renditen im Tausch für mehr Sicherheit war stets das deutsche Motto, wenn es um Investitionen für die Zukunft geht und ist auch heute bei den meisten Riester-Verträgen, neben unüberschaubaren Gebühren, der Grund für Kritik an der Riester-Rente.

Das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene und von der früheren Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles auf den Weg gebrachte Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte hier Abhilfe schaffen. Das neue Sozialpartnermodell sieht ein Garantieverbot vor, also eine Umstellung auf eine reine Beitragszusage. Im Gegensatz zur Leistungszusage muss der Arbeitgeber nur noch die Zahlung von Beiträgen garantieren und somit nicht mehr für die Rentenauszahlungen haften. Dies ist eine längst überfällige Anpassung an die Systeme anderer Länder und macht die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber attraktiver. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Tarifparteien auf ein solches Sozialpartnermodell einigen und in den Tarifvertrag übernehmen. Gewerkschaften und Unternehmen müssen sich also erst auf das Sozialpartnermodell verständigen, welches dann für alle dem Tarifvertrag unterliegenden Unternehmen gilt. Was auf dem Papier nach einer kleinen Revolution des deutschen Rentensystems aussieht, da eine reine Beitragszusage in vergangenen Jahren kategorisch ausgeschlossen wurde, funktioniert in der Praxis bisher allerdings überhaupt nicht.

Zwar fand diese Neuerung teilweise positiven Anklang sowohl bei Gewerkschaften als auch bei Arbeitgeberverbänden, eine begeisterte Nutzung lässt sich allerdings noch lange nicht erkennen. Eine von der Axa und V.E.R.S. Leipzig GmbH unter der Leitung von Prof. Fred Wagner durchgeführte Studie liefert Anhaltspunkte zur Erklärung. Eine Großzahl der Unternehmen und der Arbeitgeberverbände haben fachlich im Themenbereich betriebliche Altersvorsorge Nachholbedarf. Neben dem Informationsmangel befürwortet zwar die Mehrzahl der Arbeitgeberverbände die Umstellung auf eine reine Beitragszusage, allerdings nur, wenn hierdurch keine oder nur sehr geringfügig höhere Kosten anfallen. Gewerkschaften verzichten hingegen auf die Garantien, unter der Voraussetzung, dass hierdurch Arbeitnehmer höhere Rentenzahlungen erhalten. Als weiterer Grund für das zögerliche Verhalten kann angeführt werden, dass weder Gewerkschaften noch Arbeitgeber die Initiative ergreifen möchten. Dies würde in Tarifverhandlungen nicht nur die eigene Verhandlungsmasse schmälern und zu Zugeständnissen an anderer Stelle führen, sondern muss auch noch den eigenen Gewerkschaftsmitgliedern oder Mitgliedsunternehmen verkauft werden, wo unterschiedliche Meinungen zusammengebracht werden müssten.

Die Komplexität des Sozialpartnermodells und der Betriebsrente allgemein ist ein weiteres Problem und schreckt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab. Diese haben oft nicht die Kapazitäten, um Personal abzustellen, welches sich fachlich in die Altersvorsorge einarbeitet. Dies führt aktuell zu einer doppelten Benachteiligung von Angestellten in kleinen und mittleren Unternehmen. Da diese, im Vergleich zu großen Unternehmen, häufig weniger Gehalt zahlen, ist auch der Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung geringer, da sich dieser nach dem Bruttolohn bemisst, was zu geringeren Rentenansprüchen im Alter führt. Große Unternehmen haben darüber hinaus auch die Kapazitäten sich fachlich mit der betrieblichen Altersvorsorge zu beschäftigen und bieten diese häufiger an. Somit lässt sich neben einer noch nicht ausgereiften Reform der Betriebsrente auch eine derzeitige doppelte Benachteiligung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen beobachten.

Die Frage, ob die Rente noch sicher ist, kann an dieser Stelle gewiss nicht beantwortet werden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die sogenannte Nahles-Rente, mit dem revolutionär wirkenden Sozialpartnermodell scheitert bisweilen aber an fehlendem Engagement der Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen. Es liegt jetzt jedoch an eben diesen beiden Parteien, die Rente in Deutschland zumindest ein Stück weit zukunftsfester zu gestalten und eine Antwort auf die Frage nach der Sicherheit zu geben.

Ein Beitrag von Fabian Gerls.

Fabian Gerls ist Chefredakteur des hammelsprung. Er studierte Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und ist seit 2017 Masterstudent an der NRW School of Governance. Praktische Erfahrungen konnte er unter anderem im Landtag NRW, dem Deutschen Aktieninstitut und als wissenschaftliche Hilfskraft der Universität Duisburg-Essen sammeln.