Wildwest-Justiz im Internet

Selten schaffen es politische Themensetzungen die digitale Community so stark zu polarisieren wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Selten müssen sich Politiker*innen den Vorwurf der Zensur gefallen lassen, wobei solche Vorwürfe nicht nur zunehmen, sondern in den letzten Jahren auch lauter geworden sind und sich ebenso oft an die traditionellen Medien richten.

Das Internet, als ein Ort der Freiheit, eine Freiheit, die auch über den Persönlichkeitsrechten anderer zu stehen scheint, war zunächst ein willkommenes Gegengewicht zu etablierten Medien. Jede*r konnte sich plötzlich in sozialen Medien Gehör verschaffen und seinen Gedanken in Onlinediskussionen freien Lauf lassen. Häufig geschützt durch eine zumindest scheinbare Anonymität, fiel dieser Austausch von Gedanken mal mehr und mal weniger geistreich aus. Hatespeech oder auch Hassrede genannt, ließ Zweifel an einer zivilisierten Debattenkultur aufkommen. Dem Phänomen des Shitstorms fielen nicht nur Vereine oder Unternehmen, sondern auch Personen des öffentlichen Lebens zum Opfer. Beleidigungen und Bedrohungen waren keine Seltenheit. Obwohl die Kommentare häufig mehrere Straftatbestände erfüllten, kam es bei solchen Beiträgen nur selten zur Löschung und noch seltener zu rechtlichen Konsequenzen. Der Ort der Freiheit entwickelte sich zu einer Art wildem Westen ohne Sheriff

Im Jahr 2015 kam es zunehmend zu Hasskommentaren, die sich gegen Geflüchtete richteten, insbesondere auf Facebook. Aber auch Twitter und YouTube hatten zunehmend mit Hasskommentaren zu kämpfen. Verbale Grabenkämpfe wurden vermehrt unter der Gürtellinie ausgefochten. In der Realität konnte man immer öfter den Aspekt des Sozialen nicht mehr in diesen Medien wiederfinden. Die Kritik am Vorgehen von Facebook war, dass rechtswidrige Inhalte erst spät oder gar nicht gelöscht wurden und auch nur dann, wenn diese Inhalte gegen die sogenannten Gemeinschaftsstandards verstießen. Diese waren allerdings oft nicht so weitreichend wie das deutsche Strafrecht. Hinzu kam Intransparenz, es konnte nicht nachvollzogen werden, wie viele Kommentare in welchem Zeitraum gelöscht wurden. Zwar wurden 2015 neue transparentere Gemeinschaftsstandards eingeführt, der Entscheidungs- und Prüfprozess der gemeldeten Inhalte blieb aber weiterhin undurchschaubar.

Neben Shitstorms und Hasskommentaren reihten sich 2016 auch die sogenannten Fakenews in die gesellschaftliche Debatte ein. Der Vorwurf wurde lauter, soziale Netzwerke entzögen sich ihrer sozialen Verantwortung und trügen zur Verbreitung von Fakenews bei. Forderungen wurden laut, Facebook und Co. müssten Fakenews löschen oder diese zumindest als solche kennzeichnen.

Zur Überprüfung, ob die an der Task-Force beteiligten Unternehmen die Selbstverpflichtungen einhielten, führte das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet jugendschutz.net im August 2016 und im März 2017 jeweils einen stichprobenartigen Test durch. Geprüft wurde, wie schnell soziale Netzwerke eindeutig rechtswidrige Inhalte löschen. Da Facebook im ersten Testdurchlauf 46 %, YouTube nur 10 % und Twitter sogar nur 1 % der gemeldeten Beiträge entfernte und bei der zweiten Überprüfung nur YouTube Verbesserungen aufwies und nun 90 % der gemeldeten Inhalte löschte, während sich Facebook verschlechterte und Twitter weiterhin konstant nur 1 % der Beiträge sperrte, sah sich die Politik im Zugzwang. Obwohl es lobende Worte für die Google Tochter YouTube gab, machten Heiko Maas und die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dennoch die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen deutlich.

Im März 2017 folgte, ohne weitere Vorankündigung, der Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches in einer korrigierten Fassung am 01. September 2017 verabschiedet wurde und nach einer Übergangsfrist am 01. Januar 2018 umgesetzt sein musste. Die Schwierigkeit hierbei bestand darin, ein Gesetz zu schaffen, das auf der einen Seite die Einhaltung von Gesetzen im Internet gewährleistet, aber auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit nicht gefährdet, in dem es dazu führt, dass rechtlich unbedenkliche Inhalte zensiert werden würden. Die Selbstverpflichtung reichte nicht aus und Politiker*innen hätten sich durch mangelnde Problemlösung angreifbar gemacht, insbesondere weil vor allem Minderheiten von Hasskommentaren betroffen waren. Insgesamt wurden vier Maßnahmen im Gesetz verankert. Eine gesetzliche halbjährliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke, die Etablierung eines wirksamen und transparenten Beschwerdemanagements von sozialen Netzwerken, die Benennung einer inländischen Zustellungsbevollmächtigten durch die sozialen Netzwerke und eine Änderung des Telemediengesetzes, durch die Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen die Möglichkeit erhalten, die Daten derjenigen zu erfahren, die die Verletzung begangen haben. Das NetzDG bezieht sich dabei nicht auf alle Straftatbestände, sondern auf insgesamt 21 Rechtsnormen des Strafgesetzbuchs, die in §1 des NetzDGs genannt werden.

Umstritten ist hierbei insbesondere das Beschwerdemanagement. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb eines Tages von der Plattform entfernt werden. Weniger offensichtliche rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb einer Woche aus dem Netzwerk gelöscht werden. Zwar gibt es bei Fristüberschreitungen Ausnahmeregelungen, dennoch drohen hohe Bußgelder für die betroffenen sozialen Netzwerke. Die größte Angst vieler Kritiker*innen des NetzDGs bestand im sogenannten Overblocking. Um Bußgeldern vorzubeugen, könnte es zu Löschungen von nicht rechtswidrigen Inhalten kommen, da soziale Netzwerke im Zweifel eher löschen würden, anstatt potentiell eine Strafzahlung zu riskieren. Hinzu kommt, dass die sozialen Netzwerke selbst entscheiden müssen, ob der Beitrag rechtswidrig ist und nicht, wie außerhalb des Internets, Gerichte solche Entscheidungen treffen. Unzureichend ausgebildetes Personal muss nun über die Rechtswidrigkeit urteilen, für die eigentlich ausgebildete Juristen zuständig sein sollten. Eine Verpflichtung der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden gibt es nicht. Der Rechtsstaat verlagert seine Pflicht somit auf Unternehmen.

Während Twitter und YouTube die zusätzlichen verbotenen Inhalte in ihr bereits zuvor bestehendes Beschwerde- bzw. Meldeformular integrierten, richtete Facebook ein gesondertes Beschwerdeformular ein, um die durch das NetzDG verbotenen Inhalte zu melden. Dies führt dazu, dass bei Facebook deutlich weniger Verstöße gegen das NetzDG gemeldet werden, als bei YouTube oder Twitter. Insbesondere Facebook löscht Inhalte weiter primär aufgrund von Verstößen gegen seine Gemeinschaftsstandards. Zahlen über Kooperationen der sozialen Netzwerke mit Strafverfolgungsbehörden existieren nicht.

Dass geltendes Recht und ein respektvolles Miteinander auch in der digitalen Gesellschaft gültig seien sollten, müsste eigentlich selbstverständlich sein. Das Anonymität ein Schutzschild vor rechtlichen Konsequenzen sein kann, ist ebenso wenig hinnehmbar, wie die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Selbstverständlich haben private Unternehmen das Recht, unangebrachte Inhalte zu löschen und sicherlich darf der Staat keine rechtsfreien Räume entstehen lassen. Die Entscheidung, welche Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, sollte aber von Gerichten und nicht von Unternehmen entschieden werden. Der Ort der Freiheit entwickelte sich zu einer Art wildem Westen, in welchem der Sheriff fehlt, stand am Anfang dieses Beitrags. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgte dafür, dass das Internet mit Facebook, Twitter und YouTube gleich drei neue Sheriffs bekam. Diese sind allerdings keine Vertreter des deutschen Rechtsstaats.

Ein Beitrag von Fabian Gerls und Nicole Aretz.

Fabian Gerls ist Chefredakteur des hammelsprung. Er studierte Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und ist seit 2017 Masterstudent an der NRW School of Governance. Praktische Erfahrungen konnte er unter anderem im Landtag NRW und dem Deutschen Aktieninstitut sammeln.

Nicole Aretz studierte im Bachelor Politikwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und der University of Helsinki. Seit 2017 ist sie Masterstudentin an der NRW School of Governance. Praktische Erfahrungen sammelte sie u.a. in der studentischen Selbstverwaltung und in einem Praktikum im Bereich Journalismus.